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EU Regulatory Intelligence & Audit-Readiness

/Fristen-Guide 2024–2027
Verbindlicher Stufenplan nach Art. 111

EU AI Act Fristenkalender & Übergangsvorschriften

Die Verordnung (EU) 2024/1689 wird nicht auf einen Schlag, sondern in vier aufeinanderfolgenden Stufen wirksam. Hier finden Sie den vollständigen Zeitplan mit den konkreten Stichtagen und Übergangsregeln für Bestands-Systeme.

02. Februar 2025 (6 Monate nach Inkrafttreten)
STUFE 1: AKTIV IN KRAFT

Geltung von Kapitel I (Allgemeines) & Kapitel II (Verbotene Praktiken)

Seit diesem Stichtag sind alle in Art. 5 definierten KI-Praktiken im gesamten EU-Binnenmarkt vollständig untersagt. Es gibt für diese Tatbestände keine Übergangsfristen für Altsysteme.

Sofortiges Verbot für:
• Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen (Art. 5 Abs. 1 lit. f)
• Social Scoring zur Bewertung der Vertrauenswürdigkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. c)
• Kognitive Verhaltensmanipulation zur Ausnutzung von Schwächen (Art. 5 Abs. 1 lit. a/b)
• Ungezieltes Scrapen von Gesichtsbildern zur Erstellung von Datenbanken (Art. 5 Abs. 1 lit. e)
02. August 2025 (12 Monate nach Inkrafttreten)
STUFE 2: IN VORBEREITUNG

Kapitel V: GPAI-Modelle & Governance-Strukturen

Hersteller von General-Purpose AI Modellen (Basismodellen / LLMs) müssen Modellkarten, Urheberrechts-Strategien und Zusammenfassungen der Trainingsinhalte veröffentlichen. Das europäische KI-Büro (AI Office) nimmt seine Marktaufsicht auf.

Handlungsbedarf bis August 2025:
• Copyright-Compliance-Dokumentation für Trainingskorpora nachweisen (Art. 53 Abs. 1 lit. c)
• Technische Modelldokumentation für nachgelagerte Integratoren bereitstellen
• Nationale Notifizierungsbehörden für Prüfstellen (Benannte Stellen) benannt
02. August 2026 (24 Monate nach Inkrafttreten)
STUFE 3: ALLGEMEINE GELTUNG

Volle Geltung für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III

Der Hauptteil der Verordnung wird verbindlich. Alle Systeme in HR, Kreditscoring, kritischer Infrastruktur, Bildung und Justiz müssen die vollständigen Pflichten nach Art. 9–15 erfüllen und CE-gekennzeichnet sein.

02. August 2027 (36 Monate nach Inkrafttreten)
STUFE 4: REGULIERTE PRODUKTE

Abschluss der Übergangsphase für Anhang I

Verpflichtende Konformität für KI-Systeme als Sicherheitskomponenten in Medizinprodukten, Maschinen, Automobilen und Flugzeugen.

Übergangsbestimmungen für Bestands-Systeme (Art. 111)

Unternehmen, die bereits KI-Systeme im produktiven Einsatz haben, fragen häufig nach dem Bestandsschutz. Hier gelten nach Art. 111 differenzierte Regelungen:

Bestandssysteme nach Anhang III:

Systeme, die vor dem 02. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, unterliegen den Hochrisiko-Pflichten grundsätzlich nur dann, wenn sie nach diesem Stichtag einer wesentlichen Veränderung (substantial modification)in ihrer Bauart oder Zweckbestimmung unterzogen werden.

Bestandsmodelle GPAI:

Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die vor dem 02. August 2025 in Verkehr gebracht wurden, haben eine Übergangsfrist bis zum 02. August 2027, um die vollständige Dokumentation nachzuholen.

Warten Sie nicht bis zum Stichtag 2026

Der Aufbau von Risikomanagement und Daten-Governance erfordert in der Praxis 6 bis 12 Monate Vorlaufzeit.