EU Regulatory Intelligence & Audit-Readiness
Die Verordnung (EU) 2024/1689 wird nicht auf einen Schlag, sondern in vier aufeinanderfolgenden Stufen wirksam. Hier finden Sie den vollständigen Zeitplan mit den konkreten Stichtagen und Übergangsregeln für Bestands-Systeme.
Seit diesem Stichtag sind alle in Art. 5 definierten KI-Praktiken im gesamten EU-Binnenmarkt vollständig untersagt. Es gibt für diese Tatbestände keine Übergangsfristen für Altsysteme.
Hersteller von General-Purpose AI Modellen (Basismodellen / LLMs) müssen Modellkarten, Urheberrechts-Strategien und Zusammenfassungen der Trainingsinhalte veröffentlichen. Das europäische KI-Büro (AI Office) nimmt seine Marktaufsicht auf.
Der Hauptteil der Verordnung wird verbindlich. Alle Systeme in HR, Kreditscoring, kritischer Infrastruktur, Bildung und Justiz müssen die vollständigen Pflichten nach Art. 9–15 erfüllen und CE-gekennzeichnet sein.
Verpflichtende Konformität für KI-Systeme als Sicherheitskomponenten in Medizinprodukten, Maschinen, Automobilen und Flugzeugen.
Unternehmen, die bereits KI-Systeme im produktiven Einsatz haben, fragen häufig nach dem Bestandsschutz. Hier gelten nach Art. 111 differenzierte Regelungen:
Systeme, die vor dem 02. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, unterliegen den Hochrisiko-Pflichten grundsätzlich nur dann, wenn sie nach diesem Stichtag einer wesentlichen Veränderung (substantial modification)in ihrer Bauart oder Zweckbestimmung unterzogen werden.
Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die vor dem 02. August 2025 in Verkehr gebracht wurden, haben eine Übergangsfrist bis zum 02. August 2027, um die vollständige Dokumentation nachzuholen.
Der Aufbau von Risikomanagement und Daten-Governance erfordert in der Praxis 6 bis 12 Monate Vorlaufzeit.